Brandmeldetechnik für Privat

Brandmeldetechnik für private Sicherheit.
RAUCHMELDERPFLICHT
Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Fristen und Termine für Rauchmelder 
Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.

Rauchmelder-Installation
Nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.

Abzusichern sind hier alle Schlaf- und Fluchtwege! Natürlich empfiehlt es sich mehrere und vernetzte Melder zu verwenden, denn um so schnelle eine Rauchentwicklung detektiert wird um mehr leben kann unter Umständen gerettet werden! 

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